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Änderung zum Verpackungsgesetz gültig ab 01.07.2022

Liebe Kunden,

eine wichtige Änderung zum Verpackungsgesetz (VerpackG) wird ab dem 01.07.2022 in Kraft treten.

Erstinverkehrbringer von Verpackungen müssen seit dem 01.01.2019 eine Lizenzgebühr für verschiedene Verpackungsarten abführen. Zur Durchführung des Gesetzes wurde die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID) geschaffen, bei der sich alle Unternehmen, die Waren verpacken und an private Endverbraucher verkaufen, registrieren lassen müssen.

Bisher hatten Sie die Möglichkeit eine direkte Registrierung zu umgehen und uns mit der Abführung der Lizenzgebühren zu beauftragen. Mit Inkrafttreten einer neuen Novelle zum VerpackG am 1. Juli 2022 ist diese Umgehung der Registrierungspflicht allerdings nicht mehr möglich.

DAS HEIßT FÜR SIE: Sie sind verpflichtet sich bzw. Ihr Unternehmen bis zum 01.07.2022 selber im Verpackungsregister (LUCID) zu registrieren.

DIE GUTE NACHRICHT: Wenn Sie im Laufe des Anmeldeprozesses angeben, dass Sie die Lizensierung an uns (also Ihren Vorlieferanten) abgegeben haben, dann können wir weiterhin, so wie gewohnt, die Lizenzgebühren für Sie übernehmen.

 

Hier der link zu Ihrer Registrierung: https://lucid.verpackungsregister.org/

Bei Fragen: Hilfe erhalten Sie vom Service-Team der „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ unter: +49 541 34310555 | Mo.- Fr. von 9:00 h bis 17:00 h

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