Neue Regeln für Essen und Getränke zum Mitnehmen
Was müssen Gastronomiebetriebe wissen?Es gibt ein neues Verpackungsgesetz (VerpackG2), um die Umwelt und das Klima zu schonen:
Es sollen weniger Einwegverpackungen aus Kunststoff für Essen und Getränke zum Mitnehmen verbraucht werden,
zum Beispiel der Becher für Kaffee (Coffee-to-go) oder die Box / Eisbecher für Speisen (Takeaway-Essen).
Anbieter*innen von Essen und Getränken zum Mitnehmen müssen zusätzlich zur Einwegverpackung aus
Kunststoff oder mit einem Kunststoffanteil eine Verpackung anbieten, die mehrfach genutzt werden kann
(§33, §34 VerpackG2). Für kleine Betriebe gibt es andere Regeln*. Die neuen Regeln gelten ab dem 1. Januar 2023.
anbei finden Sie das Beiblatt wo auch die Regelung der Betriebsgröße berücksicht wird.